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Demenz: Ethische und rechtliche Fragen in der häuslichen Betreuung

von | Jan 14, 2023 | Allgemein | 0 Kommentare

Pflegende Angehörige kennen diese Frage: Handele ich gerade richtig? Der Pflegealltag verlangt den Angehörigen Demenzerkrankter oft schwierige Entscheidungen ab. Überlegungen zu typischen Gewissensfragen:

Darf ich meinen pflegebedürftigen Angehörigen hart anfassen?

Bloß nicht! Gewalt sollte unbedingt unterlassen werden. Der Impuls fest zuzupacken ist meistens auf ein Gefühl der Überforderung zurückzuführen, z.B. weil der Angehörige selbst handgreiflich geworden ist.  Dabei gilt es als pflegender Angehöriger rechtzeitig Grenzen zu ziehen.

Der Impuls ist ein klares Indiz dafür, dass Unterstützung notwendig ist – z.B. durch Schulungskurse für pflegende Angehörige oder ambulante Pflegedienste. Schuldgefühle zu haben und ein „Weiter so“ ist jedenfalls keine Lösung. Wichtig ist etwa herauszufinden, warum sich die betreffende Person aggressiv verhält. Hat er vielleicht Angst oder ist er verunsichert?

Mit einer Beratung oder sogar Schulung kann man viel über Demenz lernen und dann anders mit dem Patienten umgehen – das beugt Spannungssituationen vor.

Darf ich lügen?

Der Vater ist vor vielen Jahren gestorben, aber Menschen mit Demenz vergessen das manchmal. Was also antworten, wenn die Frage aufkommt: „Wo ist Papa?“ Viele Experten halten es für falsch, dann mit Aussagen wie „Papa ist einkaufen“ zu kommen. Denn: Jeder, der eine Frage stellt, erwartet eine ehrliche Antwort. Das gebietet allein schon der Respekt vor dem Patienten, und auch die Angehörigen fühlen sich mit einem ehrlichen Umgang besser.

Dabei steht nicht die nackte, unverblümte Wahrheit im Vordergrund. Besser folgt man dem Rat eines englischen Gerontologen, dass man Menschen mit Demenz die Wahrheit hinhalten solle wie einen Mantel, in den sie schlüpfen können. Es gilt das Bedürfnis hinter der Frage zu erkennen und darauf einzugehen. Zum Beispiel so: „Stimmt´s, Du erinnerst du dich gerne an Papa? Erzähl mir doch mal von ihm.“ Unwahrheiten helfen nur in „Notsituationen“ – zum Beispiel, wenn die betreffende Person halluziniert oder in Panik gerät.

Darf ich meinen Angehörigen zu etwas überreden?

Abhängig vom Stadium der Krankheit fehlt Menschen mit Demenz oft die Fähigkeit zur Einwilligung. Das heiß aber nicht, dass sie keinen natürlichen Willen haben. Wenn der Betroffene etwa die Tabletten gegen die Wand schmeißt, sollte die Botschaft klar sein: Der Patient will nicht – das sollte man dann für den Moment auch so akzeptieren.

Allerdings steht der pflegende Angehörige auch in der Fürsorgepflicht, der Patient kann ja schließlich die Konsequenzen seines Tuns nicht einschätzen. In solchen Situationen sollte man sich drei Fragen stellen. Erstens: Was passiert, wenn er seine Medizin nicht nimmt? Man sollte mit dem Arzt sprechen – manchmal können Arzneien auch weggelassen werden. Zweitens: Kann es an der Art der Medikamente liegen, sind die Pillen vielleicht zu groß? Holen Sie sich Rat in Ihrer Apotheke. Drittens: Wie ist der Patient zu gesunden Zeiten mit seiner Gesundheit umgegangen, hat er sehr darauf geachtet? Dann könnte es vertretbar sein, die Pillen unters Essen zu mischen, raten manche Experten.

Darf ich meinen Angehörigen waschen, wenn er sich nicht gut pflegt?

Legen Sie Gelassenheit an den Tag und fragen Sie sich, inwiefern Sie es zulassen können, dass der Patient nicht mehr täglich badet. Wer hier keinen Spielraum (mehr) sieht, sollte eine Lösung anstreben.

Gerade wenn sich ein Ehepartner mit einem Waschlappen nähert, reagieren Patienten oftmals mit Widerstand. In solchen Fällen ist es ratsamer, wenn ein Dritter diese Aufgabe übernimmt, beispielsweise der erwachsende Sohn. Auch die Beauftragung eines ambulanten Pflegedienstes ist eine gute Option – Menschen mit Demenz finden es mit der Zeit oft angenehm, so umsorgt zu werden und gewöhnen sich daran.

Darf ich die Haustür abschließen?

Juristisch gesehen ist die Antwort eindeutig: Nein. Denn es handelt sich um eine freiheitsentziehende Maßnahme, die einer richterlichen Entscheidung bedarf. Dies gilt nach herrschender Rechtsauffassung nicht nur für professionelle Dienste, sondern auch für Angehörige.

Aber was ist, wenn Sie sich Sorgen machen, dass Ihr Angehöriger in einer kalten Winternacht im Pyjama einfach nach draußen geht? Beispielsweise kann es zulässig sein, die Wohnungstür zwar abzusperren, aber den Schlüssel am Bord hängen zu lassen. Tipp: Überlegen Sie, wie Ihr demenzkranker Angehöriger zu gesunden Zeiten über die Situation gedacht hätte. Vielleicht hätte er es sich gewünscht, wenn die Tür sicher verschlossen ist. Sie können beim zuständigen Betreuungsgericht einen formlosen Antrag auf Erlaubnis stellen.

Darf ich die Autoschlüssel verstecken?

Wer trotz Fahruntüchtigkeit autofährt, gefährdet sich und andere. Das ist zunächst logisch, stellt  aber die Familien vor ein Dilemma: Betroffenen fehlt nämlich oft die Einsicht. Natürlich könnte man auf die Idee kommen, das Auto einfach zu verkaufen. Dies ist jedoch keine Option, wenn die Angehörigen auf das Fahrzeug angewiesen sind.

Eine offene Ansprache kann helfen, etwa so:  „Lass dich doch mal von mir kutschieren“. Oder: „Ich fahre heute lieber selbst“.  Gesetzliche Betreuer eines Erkrankten dürfen den Autoschlüssel zur Not auch wegsperren. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese Maßnahme dem Wohl des Betroffenen und der Allgemeinheit dient.

Darf ich meinen Angehörigen ins Pflegeheim geben?

Wer sich diese Frage stellt, ist meist an seiner Belastungsgrenze angelangt. Die Entscheidung will wohlüberlegt sein, aber die Angehörigen sind auch für ihr eigenes Wohl verantwortlich. Zur Beruhigung des Gewissens hilft die Einsicht, dass man sich nicht leichtfertig für eine Unterbringung in einem Heim entschieden hat, sondern davor sorgfältig abgewogen hat.

Alternativen zum Pflegeheim können eine Lösung darstellen, z.B. eine stundenbasierte Betreuung oder die „24-Stunden-Pflege“. Beide sorgen für Entlastung der Angehörigen und kommen gleichzeitig dem Wunsch der meisten Senioren nach: Ein selbstbestimmtes Leben im vertrauten Zuhause.

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Dank der Rundum-Betreuung werden pflegende Angehörige entlastet.
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