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Pflegegrad: Was ist das und wie wird er ermittelt?

von | Feb 1, 2023 | Allgemein | 0 Kommentare

Um die Hilfsbedürftigkeit eines Menschen zu bestimmen, stellen die Pflege- und Krankenkassen einen Pflegegrad fest. Was Sie dazu wissen sollten:

Bei einem Pflegegrad dreht sich alles um die Selbständigkeit und eigenen Fähigkeiten. Wo kommt jemand alleine zurecht und wo braucht er Unterstützung? So schätzt die Pflegekasse ein, wie pflegebedürftig jemand ist. Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade. Pflegerad 1 bedeutet: Der Mensch ist nur leicht eingeschränkt. Pflegegrad 5 heißt: Der Mensch ist sehr schwer beeinträchtigt.

Es gibt also keinen festgelegten Pflegegrad für eine bestimmte Erkrankung wie Parkinson, Demenz oder Schlaganfall. Der Pflegegrad richtet sich nach der Schwere der körperlichen, geistigen oder seelischen Einschränkungen einer Person. Außerdem muss absehbar sein, dass die Person für einen erheblichen Zeitraum – mindestens ein halbes Jahr – beeinträchtigt sein wird.

Nur wer einen Pflegegrad hat, kann Leistungen der Kasse beziehen – z.B. Pflegegeld, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst. Dabei gilt: Je schwerer die Beeinträchtigung, desto mehr Leistungen erhält man von der Kasse.

Wie erhält man einen Pflegegrad?

Formloses Schreiben: Kontaktieren Sie die Pflegekasse, die an die Krankenkasse angegliedert ist. Ein formloses Schreiben reicht aus, der Versicherte oder sein Bevollmächtigter muss unterschreiben. Einige Kassen ermöglichen Ihnen auch einen Antrag per Telefon oder über deren Homepage.

Antrag stellen: Die Kasse schickt Ihnen ein Antragsformular zu. Holen Sie sich am besten professionelle Hilfe von jemand, der die zahlreichen Fachbegriffe im Formular kennt und erklärt (Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden). Schicken Sie das Formular zurück an die Pflegekasse.

Besuch des MDK: Die Pflegekasse beauftragt einen Gutachter, um einen Pflegegrad einzustufen. Beim Hausbesuch spricht er mit dem Pflegebedürftigen, erfasst dessen Mobilität und welche Unterstützung er im Alltag benötigt. Bei der Begutachtung sollte eine Vertrauensperson anwesend sein. So bereiten Sie sich auf den Termin vor.

Pflegebescheid erhalten: Das Gutachten wird direkt an die Pflegekasse übermittelt. Diese prüft das Gutachten, entscheidet über die Pflegebedürftigkeit und teilt den Pflegegrad mit. Spätestens 25 Arbeitstage nach Antragseingang muss der Bescheid vorliegen.

Ggf. Widerspruch einlegen: Lehnt die Versicherung den Antrag ab oder ergeht ein unzureichender Bescheid, hat der Versicherte einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Erklären Sie sachlich, warum Sie glauben, dass der Bescheid falsch ist. Holen Sie sich am besten professionelle Hilfe. Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, bleibt nur der Gang zum Sozialgericht übrig.

Wie beurteilen Gutachter, ob jemand pflegebedürftig ist?

Vor dem Termin mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) sollten Sie sich mit dem Bewertungssystem vertraut machen. Die Prüfer begutachten sechs verschiedene Lebensbereiche, sogenannte Module. Es hängt alles davon ab, inwieweit eine Person für sich selbst sorgen kann, sie mobil ist und sie verstehen und sprechen kann. Überprüft wird auch, ob der Patient unter Aggressionen und Ängsten leidet, ob er seinen Alltag und soziales Leben selbst meistern und mit seiner Krankheit umgehen kann.

Es wird mit einem Punktesystem von 0 bis 100 Punkten gemessen. Die Antworten werden gewichtet und die Punkte aus den Modulen summiert. Nicht alle Module sind gleich wichtig – am meisten zählt die Fähigkeit zur Selbstversorgung. Ob jemand mobil ist, zählt hingegen am wenigsten. Es gilt: Je höher die Gesamtpunktzahl, desto höher der Pflegegrad und die Leistungen.

PflegegradKurzbeschreibungPunkte
1geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
ab 12,5 bis unter 27 Punkte
2erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitenab 27 bis unter 47,5 Punkte
3schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
oder der Fähigkeiten
ab 47,5 bis unter 70 Punkte
4schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeitenab 70 bis unter 90 Punkte
5schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgungab 90 bis 100 Punkte

Muss ich der Pflegekasse mitteilen, wenn es mir besser geht?

Nein. Eine Verbesserung des Gesundheitszustands kann auch nur von kurzer Dauer sein. In manchen Fällen gilt der Pflegegrad unbegrenzt, in anderen wiederum zeitlich beschränkt. Der Pflegegrad wird dann von Zeit zu Zeit überprüft.

Was nützt mir ein Pflegegradrechner?

Im Internet gibt es zahlreiche Pflegegradrechner. Er gibt Ihnen eine gute Ersteinschätzung über die Schwere der Hilfsbedürftigkeit und wie viel Geld Ihnen womöglich zusteht. Hier geht es zu unserem kostenlosen Pflegegradrechner.

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